Trauerschnäpper

Ficedula hypoleuca

Trauerschnäpper - WeibchenAussehen: Ein rundlicher, kurzschwänziger Fliegenschnäpper. Die Männchen, immer am weißen Stirnfleck erkannbar, sind im Prachtkleid an der Oberseite schwarz oder dunkelbraun und die Weibchen heller braun. Beide Geschlechter haben weiße Unterseiten, Flügelbinden und Schwanzseiten und tragen im Herbst ein braungraues Schlichtkleid. Der rhythmische etwas wehmütige Gesang des Trauerschnäppers beginnt schleppend mit "di writze writze", danach klingt er, auf und ab gezwitschert und gepfiffen, etwa wie "diple diple diple". Er kann mit dem eines Gartenrotschwanzes verwchselt werden.

Gewicht: 9 g bis 15 g

Lebensraum: Altholzreiche lichte Laub- und Mischwälder, Parkanlagen, Friedhöfe und Obstgärten mit vielen Nisthöhlen. Bestand in Mitteleuropa rückläufig. Im Osten der häufigste aller Höhlenbrüter.

Nahrung: Fliegenschnäpper sind Wartenjäger, die artistisch fliegende Insekten, ja sogar die Tagfalter mit ihrem unberechenbaren Zickzackflug, aus der Luft fangen. Im Rüttelflug schwebend sammeln sie ihre Beute von Baumstämmen und Wänden. Anschließend schlagen sie ihre Opfer gegen die Unterlage, bis Flügel und Beine abbrechen. Die restlichen Hartteile werden mitgefressen und später als Gewölle wieder ausgespieen. Bei Regen lesen sie auch Insekten am Boden auf.

Nest: Nistet in Höhlen und Halbhöhlen aller Art. Gerne auch in künstlichen Nisthöhlen. Überbaut manchmal auch Meisennester und vertreibt vorher die Besitzer. Das Nestmaterial besteht aus Grashalmen und und dünnen Ästchen. Große Vielfalt an verwendeten Materialien. Tiefe, feste Nestmulde mit Federn ausgekleidet.

Eier: durchschnittlich 5 bis 8

Brutdauer: 12 bis 13 Tage

Nestlingsdauer: 14 bis 18 Tage

Besonderheiten: Ein Langstreckenzieher der im tropischen West-Afrika überwintert. Er ist von Mitte April bis Mitte September bei uns anzutreffen.

Gefährdung: Nicht in ihrem Bestand bedroht. Die Vorkommen sind jedoch in vielen Fällen von künstlichen Nisthöhlen abhängig, die regelmäßig gereinigt und gepflegt werden müssen.

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letzte Änderung: 23. Mai 2004